Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme der Gemeinde und Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, des Nationalpark Wattenmeer/LKN, des Veranstalters Act Agency

Liebe Freunde des Kitesurf World Cups,
liebe Freunde St. Peter-Ordings,

Ihre ins Leben gerufene Initiative zeigt Ihr großes Interesse, den Kitesurf World Cup auch in Zukunft in St. Peter-Ording erleben zu dürfen. Das begrüßen wir ausdrücklich und bedanken uns für dieses Engagement.

Bei der Sicherung des Standortes sind jedoch viele Komponenten zu berücksichtigen, deren Komplexität nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Wir versichern Ihnen, dass sich eine Vielzahl von Menschen seit Jahren im Sinne des Erhalts des Kitesurf World Cups und Optimierung der Umsetzung aufgrund des wachsenden Interesses beschäftigen. Dieses zeigt sich u.a. an der sehr späten Entscheidung im Februar 2015 für eine grundsätzliche Durchführung des diesjährigen Kitesurf World Cups.

Der Kitesurf World Cup ist ein Sportevent der Extraklasse an einem außergewöhnlichen und schutzbedürftigen Standort und ausdrücklich KEIN Partyfestival. Das größte Kitesurf Sport-Event der Welt findet bei uns in einem Nationalpark und von der UNESCO ausgezeichneten Naturschutzraum statt, mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer. Aufgrund der Einmaligkeit des Veranstaltungsortes gelten auch im Rahmen des Kitesurf World Cups besondere Verhaltensregeln, die einen Vergleich mit der Umsetzung und Regelung von bekannten Festival-Veranstaltungen nicht zulassen.

Dass eine Veranstaltung dieser Art und Größe überhaupt am Ordinger Strand stattfinden kann und von allen Beteiligten ermöglicht wird, ist in dieser Form einzigartig und ein sehr großer Kompromiss zwischen Naturschutz und Freizeitaktivität! Dieser Kompromiss ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten, an klare Spielregeln halten. Dies gilt für den Veranstalter Act Agency, die Gemeinde und Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording sowie die Teilnehmer, Sportler und Gäste.

Nachstehend finden Sie, zum besseren Verständnis, kurz zusammengefasst und aufbereitet, die wichtigsten Aussagen der gesetzlichen Grundlagen dieser Spielregeln, die so zwingend eingehalten werden müssen:

  1. Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG):
    Nach § 32 LNatSchG zum Gemeingebrauch des Meeresstrandes darf man am Strand u.a. Baden, Spazierengehen. Allerdings ist es nach § 33 LNatSchG grundsätzlich verboten, den Meeresstrand zu befahren oder dort zu zelten bzw. dort Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen.
  2. Nationalparkgesetz (NPG):
    Darüber hinaus ist es nach § 5 NPG verboten, wildlebende Tiere durch Lärm oder anderweitig zu beunruhigen sowie Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte zu Übernachtungszwecken aufzustellen.
  3. Einräumung eines Sondernutzungsrechts:
    Eine vertragliche Sondernutzung des Meeresstrandes in St. Peter-Ording ermöglicht unter Einhaltung wichtiger Regeln ausnahmsweise die Strandnutzung in dieser besonderen Naturlandschaft sowie das Strandparken auf ausgewiesenen Flächen:

Zeitraum:                              15.03.-31.10. jeden Jahres täglich von 7:30 bis 22:30 Uhr
Gewichtsbegrenzung:       Fahrzeuge < 3,5t, bzw. < 2,8t für LKW und Busse
Höchstgeschwindigkeit:    30 km/h; es gilt die StVO
Gemäß der gesetzlichen Grundlage besteht ein absolutes Nachtpark- und Übernachtungsverbot sowie ein Fahrverbot außerhalb der ausgewiesenen Parkplatzflächen. Die Gemeinde hat das Hausrecht am Meeresstrand von St. Peter-Ording und muss Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen mit Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren ahnden.

Ausführlich sind die entsprechenden Paragraphen nachzulesen auf der Website
www.st-peter-ording.de/strandnutzung.html

Unser gemeinsamer Appell aus St. Peter-Ording, des Veranstalters Act Agency sowie des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer geht hiermit an Sie alle:

Übernehmen Sie Verantwortung für das Weltnaturerbe und Ihr Handeln!
Tragen Sie dazu bei, dass wir alle die einmalige Naturlandschaft schützen!
Nur wenn wir uns alle an diese Spielregeln halten, wird es auch in Zukunft in St. Peter-Ording möglich sein, den Strand zu genießen, den Strandparkplatz zu nutzen und den Kitesurf World Cup als feste Größe im Veranstaltungskalender erleben zu können.

Wir versichern Ihnen, dass wir gemeinsam alles tun, was in unserer Macht steht, unseren Teil dazu beizutragen.

Vielen Dank!

 

Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording
Amt Eiderstedt
Nationalparkverwaltung Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer
Act Agency

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